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Brandschutz

Bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung - Sonderbauten - brauchen ein Konzept, das sämtliche Belange des baulichen, anlagentechnischen und betrieblich-organisatorischen Brandschutzes festlegt.

Ebenso spielt der Brandschutz in den Bereichen Wohnen und Büro - + Verwaltung eine Rolle, sofern hier die baulichen Anlagen eine gewisse Größe und Anzahl von Nutzungseinheiten aufweisen.

In enger Zusammenarbeit mit den Behörden und Brandschutzdienststellen erarbeiten wir gemeinsam mit unseren externen Fachplanern für Brandschutz eine sichere brandschutztechnische Bewertung, welche in einem nachvollziehbaren textlichen Brandschutzkonzept sowie in übersichtlichen Brandschutzplänen dokumentiert wird.

Weiterführend erstellen wir die durch die Behörden geforderten Feuerwehr, Flucht- und Rettungswegpläne, sowie Brandschutzordnungen.

Feuerwehrpläne

nach DIN14095 + DIN 14011 Teil 2 werden oft in Baugenehmigungsverfahren von den Feuerwehren gefordert. Die Feuerwehrpläne dienen der Feuerwehr vor Ort zur raschen Orientierung und besseren Beurteilung der Lage. Wir erstellen Feuerwehrpläne nach den Vorgaben der Din 14095 und denspeziellen Anforderungen der örtlichen Feuerwehr.

Geschossplan 1  Geschossplan 2   Geschossplan

Flucht - und Rettungspläne

geben Hinweise für Mitarbeiter, Besucher über erreichbare Sicherheitseinrichtungen, Fluchtwege und Sammelplätze sowie das Verhalten im Brandfall. Die Verpflichtung zur Aufstellung solcher Pläne ergeben sich aus § 4 ArbStättV. Wir erstellen Ihnen diese Pläne gemäß den gesetzlichen und behördlichen Vorgaben.

 

Brandschutzordnungen

enthalten Regeln zur Brandverhütung und Verhaltensregeln und Maßnahmen bei Ausbruch eines Brandes. Die Brandschutzordnungen sind nicht für jedes Gebäude bundes-einheitlich vorgeschrieben. In den Rechtsvorschriften einigen Bundesländern wird eine mit den Behörden abgestimmte BSO verlangt. Die BSO ist immer in Zusammenhang mit einem Brandschutzkonzept zusehen. In enger Zusammenarbeit mit Brandschutzplanern und Behörden erstellen wir Brandschutz-ordnungen gem. DIN 14096. Eine Gestaltung + Gliederung gem. DIN 14096 gilt als anerkannt und teilt die BSO in drei Teile:

  • Teil A richtet sich an alle Personen im Gebäude (Aushang)
  • Teil B für alle Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben
  • Teil C für alle Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben